Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der iGEB GmbH & Co. KG
(nachstehend “iGEB”)

Präambel
Die iGEB GmbH & Co. KG – Institut für Gebäude, Energie, Beratung – erbringt zum einen,  Dienstleistungen für Verbraucher sowie Unternehmen und Gewerbetreibende und zum anderen entwickelt iGEB Spezial – Softwarelösungen rund um das Thema Lüftungstechnik und Energieeffizienz. iGEB erstellt aufgrund der vom Kunden ein- oder angegeben Daten Energieausweise, Beratungen, Förderanträge und Energiekonzepte für Gebäude, nach den jeweils aktuell gültigen Verordnungen, Vorgaben und Grundlagen.
Die Leistung der iGEB liegt in der Erstellung eines individuellen Energiekonzeptes sowie in der Beratungsleistung rund um das Thema energetische Gebäudesanierung. Weiter entwickelt iGEB auch Software-Speziallösungen für Kunden.

§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistung durch die iGEB GmbH & Co. KG -Institut für Gebäude, Energie, Beratung-, vertreten durch die iGEB Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Schaper, nach Maßgabe des zwischen uns (iGEB) und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
3. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden. Sie müssen vor Abschluss des Bestellvorganges diese AGB nochmals durch Anklicken des entsprechenden Feldes als gelesen bestätigen, da der Bestellvorgang sonst nicht abgeschlossen werden kann. Sie können sich unsere AGB vor dem verbindlichen Vertragsschluss durchlesen, abspeichern oder ausdrucken. Sie können die aktuelle Version unserer AGB jederzeit auf unserer Homepage www.i-geb.de abrufen.
4. Mit Hinweisen in diesen AGB auf „uns“ oder „wir“ ist stets die iGEB GmbH & Co. KG -Institut für Gebäude, Energie, Beratung- gemeint. In den nachstehenden Bedingungen wird die Bezeichnung „iGEB“ verwendet.
5. Im Folgenden ist mit „Kunde“ der jeweilige Auftraggeber gemeint und kann im Folgenden als „Sie“ bezeichnet werden.
6. In den nachfolgenden Bedingungen werden alle Leistungen, die iGEB dem Kunden anbietet, vereinfachend unter „Leistungen“ dargestellt.
7. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertraulichkeit
1. Alle vom Kunden stammenden Informationen, die zur Erstellung der gewünschten Beratungsleistung oder Softwareherstellung notwendig sind und die uns mündlich oder schriftlich zugehen, werden vertraulich behandelt. Die Informationen werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Erreichung des Leistungszwecks unerlässlich ist. Detaillierte Informationen über die Speicherung, Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen.
2. Die vom Kunden im Rahmen der Bestellung angegebenen persönlichen Daten wie Name und Adresse, Kontaktdaten, Gebäudeangaben und Energieverbräuche werden verschlüsselt und dadurch bei der Übertragung im Internet gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Unsere Website benutzt ein sicheres Übertragungsverfahren – die sogenannte “Secure Socket Layer” (SSL)-Übertragung – um Kundendaten zu verarbeiten.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe der beauftragten Leistung annehmen können. Die Übergabe der Beratungsleistung kann auf dem elektronischen Weg oder dem Postweg erfolgen. Automatisch verschickte Bestellbestätigungen per e-mail ist eine Auftragsbestätigung.
2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit Vertretern von uns sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
3. Der Abschluss des Bestellvorgangs erfolgt durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“, durch eingehenden Betrag, oder durch schriftliche Beauftragung. Sie können den Bestellvorgang nur abschließen, wenn Sie die folgenden Bedingungen durch die Opt-In Methode (Häkchen setzen) als gelesen bestätigt haben:
-Allgemeine Geschäftsbedingungen
-Datenschutzbestimmungen
-Hinweise Haftungsbeschränkung bei fehlerhaften Eingaben
4. Sie müssen eine Zahlungsmethode auswählen, bevor Sie den Bestellvorgang abschließen. Als Zahlungsmethoden stehen verschiedene Bezahlmethoden zur Verfügung.

5. Bei Rückfragen oder Unsicherheit setzt sich der Kunde vorher mit uns zur Klärung in Verbindung. Wir behalten uns vor, die Bestellung des Auftrages aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Lehnen wir die Bestellung ab, erhält der Kunde eine schriftliche Nachricht. Bereits bezahlte Leistungen werden nicht gutgeschrieben.

§ 4 Anwendbare Vorschriften – Ausschluss des Widerrufsrechts
1. Es handelt sich bei der Erstellung von Energieausweisen und Beratungsleitungen um eine individuelle Dienstleistung, auf die die Verbraucherrichtlinie keine Anwendung findet. Die Erstellung einer individuellen Beratungsleistung sowie das Erstellen von Energieausweisen, die im Anschluss an die Erstellung dem Kunden auf dem elektronischen Wege zur Verfügung gestellt wird, stellt eine Leistung nach § 312d IV Nr. 1 BGB dar.
2. Dem Kunden, sollte er Verbraucher sein, kann vor diesem Hintergrund kein Widerrufsrecht nach § 312d BGB eingeräumt werden, da er die Leistung durch uns elektronisch direkt erhält und vervielfältigen könnte, bevor er die Leistung zurückgewährt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich ist der auf unserer Webseite www.i-geb.de, oder auf unseren Bestellformularen angegebene Preis für die jeweilige Leistung.
2. Sollte der Kunde unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen und dies eine Nachfrage oder Nachbearbeitung durch uns hervorrufen, kann hierdurch eine weitere Gebühr in Höhe von € 30,00 (15 Minuten Zeitaufwand) ausgelöst.
3. Sollte eine persönliche Vor-Ort-Begehung des betroffenen Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes notwendig werden, um die gewünschte Beratungsleistung zu erstellen, werden weitere Gebühren fällig. Die Absprache einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung und Begehung wird im Vorfeld mit dem Kunden abgesprochen.
4. Ist der Abnehmer Verbraucher, ist in den unsererseits angegebenen Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5. Ist der Abnehmer Unternehmer, wird der Preis als Nettobetrag in EUR (€) angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6. Der Rechnungsbetrag ist bereits mit Abgabe der Bestellung fällig und zahlbar, da ansonsten die Leistungserstellung durch iGEB nicht erfolgen kann.
7. Als Zahlungsmethoden stehen, wie bereits unter § 3 beschrieben, die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Sobald der Zahlungseingang durch uns verzeichnet werden kann, wird die Beratung oder der Energieausweis erstellt und die Leistung dadurch erbracht, dass die Leistung dem Kunden auf dem elektronischen Weg zugesandt wird.
8. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an uns unter Verlust des bezahlten Betrages.

§ 6 Möglichkeiten zur Erkennung von Eingabefehlern und Korrekturmöglichkeiten:
1. Die Erfassungsmasken erfragen alle relevanten Daten in einem einstufigen Verfahren. Sie können Ihre Eingaben jederzeit vollständig überprüfen und ändern, bevor Sie den “kostenpflichtig bestellen”-Button betätigen.
2. Sollten Sie den „Überprüfung der Daten“ Button betätigen, nimmt unser Server eine Prüfung vor. Sofern Fehler erkannt werden, erhalten Sie eine Information darüber und können über die “Zurück” Funktion Ihres Browsers zum Erfassungsformular zurückkehren, um nochmals Fehler zu korrigieren.
3. Nach Absenden des Formulars durch die Betätigung des „Kostenpflichtig bestellen“ Buttons können Sie keine Änderungen mehr über das Online-Formular durchführen. Sie müssen sodann den persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen.

§ 7 Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung
1. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss des Online-Bestellvorgangs auf dem Konto der iGEB gutgeschrieben wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei, über die Zahlungsmethoden per PayPal oder Sofortüberweisung eine Kontodeckung vorhanden und ein reibungsloser Zahlungsablauf gewährleistet ist.
2. Bei Zahlungsverzug des Abnehmers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,00 %-Punkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu berechnen.
3. Ist der Abnehmer Verbraucher, werden Verzugszinsen in Höhe von 5,00%-Punkte über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet.
4. Sofern uns auf Grund gesetzlicher Bestimmungen höhere Zinsen zustehen oder wegen höherer Kreditbeschaffungskosten eine höhere Zinsbelastung entsteht, sind wir berechtigt, diese Zinsen zu verrechnen.
5. Bei Zahlungsverzug hat der Abnehmer alle mit der Eintreibung offener Forderungen im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
6. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Abnehmer über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 8 Nutzungsrecht
1. Der Kunde darf die von uns erstellte Leistung in jeder Form beliebig verwerten. Dies schließt das Recht zur Veräußerung an Dritte ein, sofern dies für den Kunden zutrifft. Deshalb übertragen wir dem Kunden für alle zurzeit bekannten Nutzungsarten ein ausschließliches, unwiderrufliches und unbeschränktes Nutzungsrecht.

§ 9 Leistungszeit
1. Sind von uns Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, so verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
2. Falls kein fester Leistungstermin vereinbart ist, erfolgt die Leistung durch Versand der Unterlagen auf dem elektronischen Wege nach Zahlungseingang durch den Kunden, längstens aber acht (8) Tage nach Zahlungseingang bei iGEB.
3. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, kann es sich hierbei um ergänzende Angaben zum Gebäude handeln, für das der Energieausweis erstellt werden soll.
4. Die Einhaltung der Leistungszeit durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden geklärt sind und der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel Beibringung der erforderlichen Informationen oder die Leistung der Zahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
5. Nachträglich vom Kunden übersandte Informationen haben zur Folge, dass wir die Leistungserbringung aussetzen können, bis die Informationen in Gänze vorliegen.

§ 10 Leistungsverzug und Annahmeverzug
1. Geraten wir mit der Leistung in Verzug, hat der Kunde auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf die Leistung besteht oder seine anderen gesetzlichen Rechte geltend macht. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese zwei Wochen.
2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, anderweitige Aufträge Dritter vorzuziehen und die Leistungszeit angemessen zu verlängern.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Leistung bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Leistung bereits bezahlt wurde. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an uns unter Verlust des bezahlten Betrages.

§ 12 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 13 Haftung für Mängel
1. Eine mangelhafte Leistung bzw. ein Mangel liegt nicht vor, wenn der Kunde uns durch Übermittlung falscher oder unvollständiger Informationen an der mangelfreien Erbringung der Leistung hindert. Eine Haftung für Mängel ist daher ausdrücklich ausgeschlossen, wenn diese durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden ursächlich hervorgerufen wurden.
2. Die zur Erbringung der Beratungsleistung erforderlichen Daten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Wir legen diese Daten unseren Berechnungen nicht zugrunde, soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben. Unsere Haftung beschränkt sich daher auf die von uns vorgenommene Plausibilitätsprüfung und die danach durchgeführten Berechnungen.
3. Ist der Abnehmer Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen.
4. Ist der Abnehmer Unternehmer, hat er uns im Falle einer mangelhaften Leistung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. In diesem Fall können wir nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Neuerstellung beseitigen. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen, nach Empfang der Leistung schriftlich angezeigt werden. Mängelrügen wegen versteckter Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden.
5. Ist der Abnehmer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 12.
6. Ist der Abnehmer Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für Schadensersatzansprüche gilt § 12.
7. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
8. Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung unzweifelhaft ist. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, hierdurch entstandene Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
9. Ist der Kunde Unternehmer und steht ihm das Recht zu, Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, oder weiterhin Nacherfüllung zu verlangen, können wir den Kunden dazu auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Der Kunde muss seine Entscheidung schriftlich mitteilen. Übt der Kunde seine Rechte nicht fristgerecht aus, so kann das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung nur geltend gemacht oder der Rücktritt nur erklärt werden, wenn eine erneute, von ihm zu bestimmende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.
10. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen, wenn er die erbrachte Leistung in Form von Energie- oder Verbrauchsausweisen etc. selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ.
11. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an uns unter Verlust des bezahlten Betrages.

§ 14 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

§ 15 Force Majeure
1. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.
2. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragspartner unabhängigen Umstände, insbesondere aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen (auch bei Zulieferern), Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragspartner unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
3. Die Vertragsparteien sind von ihren Verpflichtungen nach diesen Vertragsbedingungen insoweit befreit, als sie nachweisen, dass das Erfüllungshindernis außerhalb ihrer Einflussmöglichkeit entstanden ist und nach Unterschrift des jeweiligen Liefervertrages aufgetreten ist.
4. Jeder Vertragspartner wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.
5. Der von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
6. Sollten die Umstände höherer Gewalt oder Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Vertragsparteien länger als zwei Monate andauern, werden die Vertragsparteien eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages treffen. Ist keine Einigung erzielbar, hat die Partei, die nicht von den vorgenannten Umständen berührt ist, das Recht den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu beenden.

§ 16 Schutz- und Urheberrechte
1. Wir stellen den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich gegenseitig benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
2. Wird die vertragsgemäße Nutzung entgegen den Absätzen 1 und 2 durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so haben wir unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzlichen Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
3. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ergeben, haften wir nicht, wenn das Schutzrecht im Eigentum des Kunden bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörenden Unternehmens steht oder stand.
4. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Leistung gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen und Angaben sowie Informationen des Kunden gefertigt werden und darauf die (angebliche) Verletzung des Schutzrechts folgt.
5. Sofern die Leistungserbringung nach Unterlagen oder Anweisungen des Kunden erfolgen und dadurch ein Eingriff in fremde Rechte (insbesondere gewerbliche Schutzrechte von Dritten) erfolgt, hat der Kunde uns schad- und klaglos zu halten.
6. Weitergehende oder andere als die in dieser Vorschrift geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

§ 17 Formerfordernisse
1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns gegenüber oder einem Dritten gegenüber anzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
2. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§ 18 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus den Sonderregelungen der nachfolgenden Absätze etwas anderes ergibt.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ist der Abnehmer Verbraucher und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Abnehmer als Unternehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Stand: 23.10.2022