Was vor wenigen Jahren noch undenkbar schien, ist heute Wirklichkeit: LED-Lampen sind haushaltstauglich geworden. Die neuesten Modelle können normale Glühbirnen wirtschaftlich rentabel ersetzen und in einem Jahr ihren Anschaffungspreis einsparen.

Moderne LEDs machen sich schon nach einem Jahr bezahlt. Denn die Leuchtkraft hat zugenommen und die Preise sind gesunken. Eine 800-Lumen-LED, die eine 60-Watt-Glühbirne ersetzt, ist heute schon für 20 Euro zu haben (zum Beispiel Megaman Economic Classic). Bei einer Brenndauer von jährlich 2.000 Stunden verursacht die 60 Watt Glühbirne Stromkosten von 32 Euro, die LED verbraucht nur fünf Euro Strom (10 Watt). Damit ist der Durchbruch geschafft!

Bei Energiesparlampen bekam man bisher rund 50 Lumen je Euro. Nunmehr liegen günstige LED bereits bei 40 Lumen je Euro, also fast gleichauf. Und die Energieeffizienz der LED übertrifft mit oft 80 Lumen je Watt sogar noch die Effizienz üblicher Energiesparlampen.

Marktaufsicht und Lebensdauer

Wie alle Leuchtmittel unterliegen LED-Lampen nach EU-Recht einer Marktaufsicht, die in Deutschland von den Bundesländern umgesetzt wird. In Hessen zum Beispiel ist dafür die staatliche Eichdirektion zuständig. Sie prüft nicht alle Marktangebote, sondern nimmt Stichproben unter die Lupe oder geht besonderen Hinweisen beispielsweise von Verbrauchern nach. Die Marktaufsicht prüft u.a. die Packungsdeklaration, die Helligkeit, die Energieeffizienz, die Lichtfarbe oder auch die Lebensdauer nach. Bei Fehlern kann die Marktaufsicht neben Bußgeldern auch verfügen, dass die Lampen neu deklariert oder vom Markt genommen werden.
LEDs verblassen

Die sehr lange Lebensdauer von LED-Lampen von 15.000 bis zu 40.000 Stunden machen echte Langzeittests bis hin zum Totalausfall nahezu unmöglich.  Die EU-Bestimmungen schreiben daher ab 1. März 2014 Kriterien für verkürzte 6.000-Stunden-Tests vor. Beispielsweise dürfen von 20 geprüften LED-Lampen maximal zwei bis zur 6.000-Stunden-Frist vorzeitig ausfallen. Nach einer Leuchtdauer von 6.000 Stunden müssen LED-Leuchtmittel mindestens noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Leuchtkraft aufweisen. Daraus wird der Leuchtkraftverlust zum Ende der Lampenlebensdauer hochgerechnet. Würde die Leuchtkraft voraussichtlich unter 70 Prozent des Ursprungswertes absinken, gilt die LED-Lampe als nicht marktkonform. Als Laie ist es jedoch praktisch unmöglich, diese Tests nachzustellen.

Lumen und Abstrahlwinkel

Der Lichtstrom mit der Einheit Lumen bezeichnet die von einer Lampe insgesamt abgestrahlte Lichtmenge. Je enger der Winkel ist, in dem das Licht abgestrahlt wird, umso heller erscheint die Lampe bei gleicher Lumenzahl. LED-„Birnen“ sollen möglichst gleichmäßig in alle Richtungen leuchten, so wie eine klassische Glühlampe. Eine LED-Lampe für Leuchten, die Licht rundum abstrahlt, sollte einen möglichst weiten Abstrahlwinkel von mindestens 320 Grad haben.
LED mit gleichmäßiger Rundumausleuchtung

In solchen Leuchten können preiswertere LED-Lampen mit halbkreisförmigen Abstrahlwinkeln (180 Grad) unschöne Abschattungen bewirken. Da sie ihr Licht stärker bündeln, eignen sie sich vor allem für Pendelleuchten. LED-Spots geben ihr Licht in einem sehr schmalen Abstrahlwinkel ab (20 bis 60 Grad). Man verwendet sie für punktgenaues Akzentlicht.

Vorsicht vor Ramschware

Vor billigsten LED-Angeboten warnen die Experten: Es handelt sich teilweise um Restposten oder Auslaufmodelle mit Mängeln wie schlechtem Design, geringer Energieeffizienz, schlechter Lebensdauer oder mieser Lichtverteilung. Da der technische Fortschritt in der LED-Technik so rasant ist, veralten Produkte und Herstellungsanlagen rasch und finden keine Käufer mehr auf dem normalen anspruchsvollen Markt. Dann werden diese Produkte zu Billigstpreisen auf den Markt geworfen. Nichtsahnende Käufer freuen sich über scheinbar günstige Preise. Auch die geschilderte Marktaufsicht kann Verbraucher vor solcher Ramschware kaum schützen. Die Lichteffizienz sollte nicht geringer als 50 Lumen je Watt liegen. Das sollte man vor dem Kauf unbedingt prüfen.
Lebensdauer einfordern

Die gesetzliche Gewährleistungsdauer von zwei Jahren gilt sowohl für Energiesparlampen, als auch für LEDs. Haucht die Lampe schon vorher ihr Leben aus, dann muss der Händler anstandslos Ersatz leisten. Heben Sie also die Rechnung als Beleg auf, denn ansonsten gibt es keine neue Lampe. Sinnvoll ist es, auf dem Lampensockel mit Filzschreiber das Anschaffungsdatum und den Händler zu notieren. Praktisch gesehen dürften totale Lampenausfälle selten sein. Der Händler wird vermutlich bei Vorlage der Quittung anstandslos Ersatz leisten, da nur die wenigsten Kunden reklamieren.

Tipp
Schreiben Sie beim Einsetzen der Lampe auf den Sockel, wann und wo sie gekauft wurde. Bei einem Defekt können Sie so leichter abschätzen, ob Ihre Lampe 100, 1.000 oder tatsächlich 10.000 Stunden leuchtete. Und die Kaufbelege aufbewahren.