Früher waren Staubsauger umso stärker, je mehr Strom sie verbraucht haben. Ab September 2014 sollen nur noch Staubsauger verkauft werden, deren Leistungsaufnahme unter 1600 Watt liegt. Ab September 2017 soll der maximal zulässige Stromverbrauch der Geräte auf 900 Watt sinken.
Das sieht eine Verordnung im Rahmen der europäischen Ökodesign-Richtlinie ErP-Richtlinie 2009/125/EG vor. Die Staubsauger müssen künftig mit einem Energielabel ausgestattet werden, das die Bandbreite der Energieeffizienzklasse vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen zeigt. Das Label zeigt auch den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch. Zudem müssen die Reinigungsqualität und die Lautstärke deklariert werden. Ab 2017 kommt ein Grenzwert für die Staubemissionen dazu und die Hersteller müssen eine Motorlebensdauer von mindestens 500 Stunden nachweisen. Die Verordnungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie beziehen sich nur auf die Neuware und nicht auf den Gerätebestand. Ausgenommen sind u. a. Industrie- und Nassstaubsauger. Durch die Richtlinie soll der Stromverbrauch der Privathaushalte sinken.
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